Telemonitoring bei Herzinsuffizienz-PatientInnen

(in Kooperation mit der Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim)

Zahlreiche Studien zeigen, dass telemedizinisch versorgte Herzinsuffizienz-PatientInnen nicht nur seltener hospitalisiert werden, sondern auch eine bessere Lebensqualität haben. Diese Ergebnisse haben dazu geführt, dass Betroffene mit einer fortgeschrittenen systolischen Herzinsuffizienz (NYHA Klasse II – III) seit dem 1. Januar 2022 gesetzlichen Anspruch auf eine engmaschige telemedizinische Betreuung haben.

Ziel ist es insbesondere Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, sowie eine Verschlechterung der Herzleistung frühzeitig zu erkennen.

Das Herzinsuffizienznetzwerk Hessen möchte in Kooperation mit der Kerckhoff-Klinik Bad Nauheim und unserer kardiologische Praxis ab sofort die telemedizinische Betreuung ihrer Herzinsuffizienz-PatientInnen ermöglichen.

HÄUFIGE FRAGEN:

Welche PatientInnen sind für das Telemonitoring geeignet?

Herzinsuffizienz-Patient:innen können nach GBA telemedizinisch betreut werden, wenn:

1. eine Herzinsuffizienz nach NYHA-II- oder NYHA-IIIStadium mit einer Ejektionsfraktion < 40 % vorliegt.

2. die PatientInnen TrägerInnen eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P, CRT-D) sind oder

im zurückliegenden Jahr wegen kardialer Dekompensation stationär behandelt wurde.

3. die Herzinsuffizienz leitliniengerecht behandelt wird.

4. keine Faktoren erkennbar sind, die die Gewährleistung einer Übertragung der Monitoringdaten verhindern

oder gefährden oder die das Selbstmanagement der PatientInnen behindern würden.

Kommt das Telemonitoring auch für Sie infrage? Sprechen Sie uns gerne an!